05.02.2010 Theodor Ickler Wer muß und wer darfSprachliche Taschenspielerei»Aus dem SchulalltagLetzte Schonfrist für Rechtschreibfehler vorbei. Mit dem Schuljahresbeginn am 20. August 2007 gelten die Regelungen der Rechtschreibreform verbindlich in allen Schulen. Die Übergangsfrist, in der sowohl alte als auch neue Schreibweisen zulässig waren bzw. nicht als Fehler gewertet wurden, ist seit dem 1. August 2007 vorbei. Das bedeutet, dass alle rund 655.000 hessischen Schülerinnen und Schüler ausnahmslos die neue Rechtschreibung anwenden müssen. Während man als Privatperson nicht gezwungen werden kann, in korrekter Schreibweise zu formulieren, sind die neuen Regelungen für Behörden und Schulen hingegen vorgeschrieben. Zu den bekanntesten Änderungen zählt die Regel, dass nach kurzem Vokal das „ß“ durch „ss“ ersetzt wird („muss“ statt „muß“). Geändert wurden auch Zeichensetzungsvorgaben sowie Zusammen- und Getrennt- oder Groß- und Kleinschreibung. In einigen Fällen ist jedoch eine Auswahl vorgesehen, beispielsweise bei Fremdwörtern: So darf z.B. auf einem neuen Erdkundebuch entweder „Geographie“ oder „Geografie“ stehen. Teilweise erinnern einige Schreibweisen an die alte Rechtschreibung vor 1996: Jetzt dürfen Schülerinnen und Schüler nämlich auch wieder „recht haben“. Alle neuen Regeln und ein Wörterverzeichnis finden Sie unter http://www.ids-mannheim.de/reform/.« (www.medienzentrum-main-taunus.de/NL35/Meldungen35.pdf) Man beachte den Trick, die nichtreformierte Schreibweise umstandslos als "nicht korrekt" zu bezeichnen. Dabei ist der Maßstab der Korrektheit ja auf die Schule beschränkt.
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